(1) Die Wählerliste ist am Tage vor der Wahl mittags 12 Uhr von dem Rat der Stadt, des Stadtbezirks bzw der Gemeinde abzuschließen. Hierbei hat dieser zu bescheinigen, wie lange die Wählerliste ausgel...
Artikellänge: rund 94 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login