(1) Über Einsprüche zur Einbeziehung in die zusätzliche Versorgung entscheidet der zuständige Bezirksschulrat bzw Leiter der Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung des Rates des Bezirkes. (2) Über...
Artikellänge: rund 86 Wörter
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