In dem erwähnten Unternehmerverbands-Rundschreiben wird den Betrieben empfohlen, als Richtwert für Entlassungen „einen Krankenstand von fünf Prozent anzusetzen". Damit ist gemeint, wer im Laufe eines ...
Artikellänge: rund 410 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login