Als in Reinhardsgrimma noch das „reine Adelsgeblüt" sein Zepter sGhwang, durften Einwohner des Ortes, die eine Ehe schlössen, nur im Erbgericht feiern. Wer diesen „Bierzwang" verletzte, hatte der „Her...
Artikellänge: rund 236 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login