Saarbrücken (ADN). Das Zustimmungsgesetz des Bonner Bundestages zum Saarabkommen verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik. Mit dieser Begründung ist eine zweite Verfassungsklage geg...
Artikellänge: rund 44 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login