„Wer Einzelleistungshonorierung will, muß sich darüber im klaren sein, daß diese Form der ärztlichen Vergütung notwendigerweise verschärfte Kontrollrechte des Geldgebers, also der Krankenkassen, nach ...
Artikellänge: rund 949 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login