„Die Volkskammer bildet aus ihrer Mitte Ausschüsse", heißt es in Artikel 61 der Verfassung. „Ihnen obliegt in enger Zusammenarbeit mit den Wählern die Beratung von Gesetzentwürfen und die ständige Kon...
Artikellänge: rund 203 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login
