Die Länder haben die ausschließliche Gesetzgebung über: 1. das Länderstaatsrecht; ; 2. die Länderraumordnung; 3. das Recht der Gefahrenabwehr; 4. die Einrichtung von selbständigen Trägern der Landesve...
Artikellänge: rund 468 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login
