Eine einseitige Unterhaltspflicht des Mannes gegenüber der Frau gibt es bei uns nicht mehr. Beide Ehegatten sind gegenseitig zur Unterhaltsleistung verpflichtet. Es liegt aber im Ermessen der Ehefrau,...
Artikellänge: rund 520 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login