ODer Verfassungsgrundsatz. .Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" (Artikel 20, Absatz 2) darf nicht länger gebrochen, er muß «erwirklicht werden. Es ist unerträglich, daß die Volksmehrheit ihrer verfa...
Artikellänge: rund 420 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login