denn im Truppenvertrag, einem Zusatzabkommen zum Generalkriegsvertrag, heißt es in § 7 der Anlage a, daß jeder Bürger mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft werden kann, der „zu einer Regierung, einer ...
Artikellänge: rund 58 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login