Die sachliche Zuständigkeit bei einfachen zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern wegen Geldforderungen wird von bisher 500 Mark auf 1000 Mark erhöht Die gesellschaftlichen Gerichte erhalten ...
Artikellänge: rund 450 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login