(1) Die Reserve der Nationalen Volksartnee bilden die gedienten und ungedienten Wehrpflichtigen bis zur Vollendung des 50. und Offiziere bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Die der Reserve angehö...
Artikellänge: rund 71 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login