(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. (2) Die Urlaiubsregelungen dn den Kahmenkollektiwerträgen und Betriebskollektivverträgen sind auf der Grundläge dieser Verordnung neu zu vereinba...
Artikellänge: rund 411 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login