Schwerin (Eig, Ber.). Ein Gesetz über das Verbot vom Kompensationsgeschäften wurde vom mecklenburgischen Landtag beschlossen. Danach werden unzulässige Kompensationsgeschäfte mit Strafen bis zu 5 Jahr...
Artikellänge: rund 217 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login