^ Was heißt Aufhebung des ■ Mieterschutzes? Künftig können die Häusergesellschaften Mieter kündigen,'ohne daß die Betreffenden etwa Mietrückstände durch wirtschaftliche Notlage haben oder aus irgendwe...
Artikellänge: rund 157 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login