Nicht der ist ein Verfassungsfeind, der die Verfassung verletzt, in deren Artl- Jtel 26 es heißt: „Handlungen, die geeignet sind . . ., das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere ...
Artikellänge: rund 120 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login