(1) Die Kriegsbeschädigtenrenten werden auf 300,- M erhöht. (2) Die Kriegsbeschädigtenrente in Höhe von 300,— M wird gezahlt, wenn der Gesamtbetrag aus Einkommen und Rente (ohne Zuschläge für Ehegatte...
Artikellänge: rund 85 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login