Stuttgart (Eig. Ber.). „Es gibt keinen bundesrechtlichen Rechtssatz, durch den die Immunitätsbestimmungen der Landesverfassungen außer Kraft gesetzt würden." Mit dieser Feststellung wandte sich der Ge...
Artikellänge: rund 77 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login