Berlin (ADN). Traber-Voüblutstuten dürfen bestimmungsgemäß nicht länger als bis zum siebenten Jahr auf der Rennbahn ausgenutzt werden. Für die Hengste besteht vein Höchstalter von zwölf Jahren, währen...
Artikellänge: rund 124 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login
