Am 14. Oktober, so mit dem „Gesetz über die Wahlen zu den Landtagen..." von der Volkskammer am 27. Juni beschlossen, werden die Abgeordneten , der künftigen Landtage . gewählt. Laut § 3 werden es in B...
Artikellänge: rund 356 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login