(1) Einen Wahlschein erhält ein Wahlberechtigter, der in einer Wählerliste eingetragen ist, wenn er am Wahltage verhindert ist, in seinem Wahlbezirk (Stimmbezirk) abzustimmen. (2) Inhaber von Wahlsche...
Artikellänge: rund 167 Wörter
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