Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten sind im zweiten Teil des Gesetzes näher bezeichnet. Dazu haben besonders die Volksvertreter der Bezirke, Kreise und Gemeinden aber auch die Arbeiter in den Be...
Artikellänge: rund 241 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login