der Vollendung des 18. Lebensjahres und endet für Mannet mit der Vollendung des 65. und für Frauen mit der Vollendung des 53. Lebensjahres." Diese Verpflichtung zur Zwangsarbeit soll in folgender Form...
Artikellänge: rund 106 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login