Rostock (ND). Auf drei Jahre Gefängnis wegen versuchten Totschlages und auf Schadenersatz lautet das Urteil, das der 5. Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR in zweiter Instanz gestern gegen die Ro...
Artikellänge: rund 250 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login