Bonn (ADN). Verfolgten des Naziregimes, die in faschistischen Konzentrationslagern inhaftiert waren, darf in der BRD diese Zeit nicht nachträglich für die Rentenversicherung angerechnet werden. Das ha...
Artikellänge: rund 37 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login