1. Für die Eingruppierung der Arbeiten in die Lohngruppen sind von den Betriebsleitungen der volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben unverzüglich Betriebs-Lohngruppenkataloge gem. § 15 des G...
Artikellänge: rund 275 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login