Ein fünfköpfiges Polizeiaufgebot, darunter drei Beamte der Politischen Polizei in Zivil, verbot „auf höhere Anweisung" den DDR-Bürgern, das Wort zu ergreifen. Sie drohten, daß tonst die Versammlung so...
Artikellänge: rund 414 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login