Durch Fortfall des Anwaltzwanges und Verhandlung der Verfahren an den Amtsgerichten ist in der Durchführung von Scheidungsprozessen eine wc^ntüfhe Vereinfachung erzielt worden. Seit Inkrafttreten der ...
Artikellänge: rund 241 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login