4. Juni
25.06.1976 / Seite 1 / Ausland

Oberste Volksvertretung beschloß neues Wahlgesetz Glückwunsch für Erich Honecker zur Wahl als Generalsekretär des ZK der SED / Begründung des Gesetzes durch WHIi Stoph / Prof. Dr. Dr. Erich Correns sprach für den Nationalrat Außenminister Oskar Fisc

Berlin (ND). Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik trat am Donnerstag in Berlin zu ihrer 18. Tagung, der ersten in ihrem neuen Sitz am Marx-Engels- Platz, zusammen. Im Mittelpunkt der Tagung stand die Annahme des Gesetzes über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik, das vom Mitglied des Politbüros des ZK der SED und Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Abgeordneten Willi Stoph, begründet wurde. Es dient dem Ziel, die politische Organisation der sozialistischen Gesellschaft entsprechend den Beschlüssen des IX. Parteitages der SED weiterzuentwickeln und zur Erhöhung der Rolle und Autorität der Volksvertretungen beizutragen, betonte der Redner. Er bezeichnete das Gesetz als eine Fortführung des Ausbaus der staatsrechtlichen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Das neue Wahlgesetz ist erforderlich, um die Übereinstimmung der wahlrechtlichen Regelungen mit der Verfassung vom 7. Oktober 1974 herzustellen. Seit dem VIII. Parteitag der SED gesammelte gute Erfahrungen werden verallgemeinert. Die Volkskammer beschloß Gesetze zu den Konsularverträgen mit der Republik Indien, der Republik Guinea und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland. Einstimmig verabschiedete sie eine Erklärung zum Stockholmer Appell des Weltfriedensrates.

Der Präsident der Volkskammer, Gerald Götting, gab in seiner Eröffnungsrede der großen Freude des Präsidiums Ausdruck, die Abgeordneten im neuen Sitz der obersten Volksvertretung begrüßen zu können. Unter stürmischem Beifall beglückwünschte er den Generalsekretär des ZK der SED, Erich Honecker, sowie alle Mitglieder und Kandidaten des Politbüros zu ihrer Wahl auf dem IX. Parteitag der SED. Im Namen der Abgeordneten dankte er den Erbauern des Hauses für ihre schöpferische und fleißige Arbeit. Er würdigte die zukunftsweisenden Beschlüsse, die der IX. Parteitag der SED vor wenigen Wochen im Palast der Republik gefaßt hatte. „Jeder Abgeordnete unserer obersten Volksvertretung wird mit ganzer Kraft daran mitarbeiten, diese Beschlüsse zu verwirklichen", betonte er.

Im 1. Punkt der Tagesordnung lag den Abgeordneten als Antrag des Staatsrates der Entwurf des Gesetzes über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik — Wahlgesetz — vor. Zu seiner Begründung führte der Vorsitzende des Staatsrates, Abgeordneter Willi Stoph, aus: „Zu den weit in die Zukunft reichenden Aufgaben, die der IX. Parteitag stellte, gehören die weitere allseitige Stärkung unseres Staates und diebreite Entfaltung der sozialistischen Demokratie." Er betonte, daß Wahlen in der DDR Höhepunkte im gesellschaftlichen Leben sind und das Vertrauensverhältnis zwischen der sozialistischen Staatsmacht und dem werktätigen Volk, die engen Beziehungen zwischen Abgeordneten und Wählern und die uneingeschränkte Bindung unserer Volksvertretungen an den Willen und die Interessen der Werktätigen besonders eindrucksvoll sichtbar machen.

„Die Realität unserer sozialistischen Demokratie beweist sich auch darin, daß unsere Volksvertretungen in einem von der schöpferischen Aktivität und politischen Verantwortung der Werktätigen getragenen Prozeß freier, allgemeiner, gleicher und geheimer Wahlen entstehen", sagte der Vorsitzende des Staatsrates. „Deshalb besitzen exakte und unseren gesellschaftlichen Bedingungen voll entsprechende wahlrechtliche Regelungen großes Gewicht."

Im Namen des Verfassungs- und Rechtsausschusses empfahl dessen Vorsitzender, Prof. Dr. Wolfgang Weichelt, die Annahme des Gesetzentwurfs.

Anschließend gab der Abgeordnete Prof. Dr. Dr. Erich Correns, Präsident des Nationalrates der Nationalen Front der DDR, die Stellungnahme des Nationalrates und aller in der Nationalen Front vereinten gesellschaftlichen Kräfte ab. „Das neue Wahlgesetz", unterstrich er, „bringt ein Grundanliegen unserer sozialistischen Demokratie zum Ausdruck, indem es die ständige Verbindung zwischen Abgeordneten und Bürgern — vor allem durch das vertrauensvolle politische Gespräch — noch enger knüpft."

Die Abgeordneten stimmten dem Wahlgesetz einstimmig zu. Es tritt am l.Juli in Kraft und wird erstmals in der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen vom 17. Oktober 1976 angewandt.

In den Punkten 2 bis 4 der Tagesordnung begründete der Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Oskar Fischer, die Gesetze über die Konsularverträge der DDR mit der Republik Indien, der Republik Guinea und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland. „Als sozialistischer Staat ist unsere Republik weltoffen und vielfältig engagiert", legte er dar „Die vertragliche Regelung der konsularischen Beziehungen erleichtert, ja, fördert das friedliche internationale Zusammenleben der Staaten und Völker "

Zu den Beziehungen zwischen der DDR und der Republik Indien erklärte Oskar Fischer' „Es stimmt uns froh, daß die Volkskammer unmittelbar am Vorabend des Eintreffens des vom Generalsekretär des ZK der SED, Genossen Erich Honecker, zu einem offiziellen Besuch in die DDR eingeladenen Ministerpräsidenten der Republik Indien, Frau Indira Gandhi, den Konsularvertrag zwischen der DDR und der Republik Indien berät. Die Gespräche und Begegnungen mit dem hohen indischen Gast in unserer Republik werden dazu beitragen, die gemeinsame Grundposition beider Länder im Kampf um den Frieden und die Entwicklung einer gleichberechtigten und gegenseitig vorteilhaften Zusammenarbeit zwischen den Staaten zu bekräftigen." Er sprach die Überzeugung aus, „daß die Treffen der höchsten Repräsentanten unserer Staaten die Entwicklung unserer Beziehungen zu einem bedeutenden nichtpaktgebundenen Staat vielfältig stimulieren werden."

Die Beziehungen mit der Republik Guinea, sagte der Außenminister, entwickeln sich auf allen Gebieten gut und kontinuierlich. Zum Vertrag mit Großbritannien sagte er, daß beide Seiten ihren Willen bekräftigten, ihre Beziehungen „auf der Grundlage der Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten gegensätzlicher sozialer Ordnung" zu gestalten.

Dem Vorschlag des Außenministers und der Ausschüsse folgend, gaben die Abgeordneten den Gesetzen ihre Zustimmung wie auch dem Gesetz über das Protokoll vom 10. Dezember 1975 zu dem am 11. September 1956 zwischen der DDR und der Tschechoslowakischen Republik unterzeichneten Vertrag über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familienund Strafsachen.

Die Volkskammer beschloß eine Zustimmungserklärung zum Stockholmer Appell des Weltfriedensrates.

Zum Abschluß der 18. Tagung bestätigten die Abgeordneten die Haushaltsrechnung für das Jahr 1975 und erteilten dem Ministerrat Entlastung.

Ausführliche Berichte auf den Seiten 3 und 4

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