Berlin, 17. Januar (ADN). „Küiffiftig wird die Besatzungsbehörde in die Gesetzgebung wnd Verwaltung der Länder nur eingreifen, wenn es gilt, Maßnahmen zu verhindern, die mit den Zielen der Besatzungsb...
Artikellänge: rund 115 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login