Die Pressestelle des Ministeriums-für Verkehrswesen weist im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs darauf; hin, daß' gemäß § 10 der Luftverkehrsordnung vom 31. Juli 1963 (GB1. II, S. 579) für das ...
Artikellänge: rund 70 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login
