7. Mai
24.05.1956 / Seite 1 / Allgemein

Rechte und Pflichten unserer A hgeordneten

Tn der Deutschen Demokratischen •*■ Republik vertreten über 125 000 Menschen als Abgeordnete in der Volkskammer, in den Bezirks- und Kreistagen, in den Stadtverordnetenversammlungen und den Gemeindevertretungen die Interessen unserer Bürger. Unter den Volksvertretern finden wir die Besten aus allen Zweigen der Industrie und der Landwirtschaft, hervorragende Wissenschaftler. Angehörige der technischen Intelligenz, der staatlichen Institutionen, der Parteien und Massenorganisationen. Ihnen hat die Bevölkerung das Vertrauen ausgesprochen, und sie erwartet von jedem einzelnen Abgeordneten, daß er dieses Vertrauen rechtfertigt.

Es gibt Zehntausende von Abgeordneten, die ihre Pflichten vorbildlich erfüllen, deren ständige, enge Verbindung mit den Wählern in ihrer aktiven Mitarbeit an den Tagungen der Volksvertretung «um Ausdruck kommt. Aber es gibt auch Abgeordnete, die noch nicht richtig erkennen, welche hohe Verantwortung ihnen die Werktätigen übertragen haben. Für die letzteren im besonderen und für alle Abgeordneten im allgemeinen haben die Grundsätze zur breiteren Entfaltung der Demokratie, die der Nationalrat auf Vorschlag des Zentralkomitees der SED der Bevölkerung zur Diskussion gestellt hat. große Bedeutung.

In diesem Vorschlag sind die Pflichten und Rechte der Abgeordneten genau umrissen, ist der Weg gezeigt, um unsere Volksvertretungen noch mehr als bisher zu starken, tatkräftigen Machtorganen der Werktätigen zu machen. Es ist nicht zufällig, daß unter den Pflichten der Atigeordneten die aktive Teilnahme an den Tagungen der Volksvertretung an erster Stelle steht. In der Plenartagung übt die Volksvertretung ihre wichtigste, die gesetzgeberische Tätigkeit aus. Hier werben die Beschlüsse gefaßt, die zur Leitung des wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaues in dem entsprechenden Territorium notwendig sind. Weil aber in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat die Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse Ausdruck des Willens der Werktätigen sind, ist es unerläßlich, sie in enger Verbindung mit den Massen vorzubereiten. Nur wenn der Abgeordnete rechtzeitig darüber unterrichtet ist, welche Fragen auf der nächsten Sitzung beraten werden; und wenn er vorher mit den Wählern darüber spricht, ihre Meinungen hört, ihre Erfahrungen nutzt, kann er in der Volksvertretung richtig zu den vorgelegten Berichten und Beschlüssen Stellung nehmen.

In der vergangenen Sitzung des Bezirkstages Erfurt zum Beispiel hat es sich sehr deutlich gezeigt, welche Abgeordneten vorher in ihren Betrieben und Patengemeinden über die breitere Entfaltung der Demokratie gesprochen hatten. Von ihnen kamen die wichtigsten Hinweise, die treffendste Kritik an schlechten Arbeitsmethoden im Staatsapparat, die besten Vorschläge für Veränderungen im Interesse der Bevölkerung.

T eider gibt es aber noch eine zu ij große Anzahl von Abgeordneten, die zu den Sitzungen der Volksvertretungen nur sehr unregelmäßig erscheinen. Von 148 Abgeordneten fehlten im Bezirkstag Erfurt am 4. Mai 38 und bei der vergangenen Sitzung 48 Abgeordnete. Die Sitzung des Kreistages Sömmerda am 3. Mai mußte sogar ausfallen, weil von 47 Abgeordneten nur 20 erschienen waren. Diese 20 Volksvertreter suchten anschließend ihre Kollegen auf und diskutierten mit ihnen. In den meisten Fällen zeigte sich, daß die Abgeordneten von anderen Funktionen sehr stark in Anspruch genommen sind oder aus beruflichen Gründen der Kreistagssitzung ferngeblieben waren.

Dieses Problem taucht bei der gegenwärtigen Aussprache über die Entfaltung der Demokratie immer wieder auf. Sowohl von den Abgeordneten als auch von der Bevölkerung wird gefordert, daß Volksvertreter keine Multifunktionäre sein dürfen, daß ihre Aufgabe als Abgeordnete vorrangig ist. So schreibt unser Leser Karl Klauder aus Berlin-Weißensee: „Es gibt kaum einen Volksvertreter, der zufrieden wäre mit seiner Arbeit. Das beweist, daß die Gewählten sich im allgemeinen bemühen, besseres zu leisten. Eine Möglichkeit, die Arbeit der Volksvertreter zu erleichtern und dadurch zu verbessern, wäre es, wenn die Tätigkeit als Abgeordneter als d i e Funktion angesehen würde. Das heißt: Volksvertreter sollten möglichst keine andere Funktion ausüben. Mit der Funktion eines Abgeordneten sind genügend gesellschaftliche Verpflichtungen verbunden."

Auch die Grundsätze für ein Gesetz über den Aufbau der örtlichen Staatsmacht verpflichten Staatsorgane, Betriebe und andere Einrichtungen, die Abgeordneten bei der Ausübung ihrer Funktion zu unterstützen und dafür zu sorgen, daß den Volksvertretern durch ihre Tätigkeit keine materiellen Nachteile entstehen.

Nach dem Gesetzesvorschlag ist die Beschlußfähigkeit einer Volksvertretung erst dann vorhanden, wenn zwei Drittel der Abgeordneten anwesend sind. Sicher wird diese Regelung dazu beitragen, daß die Volksvertretungen selbst für eine bessere Teilnahme an den Plenartagungen sorgen. Das entscheidende Mittel liegt aber auch hier in der Hand der Wähler. Denn zu den Pflichten der Abgeordneten gehört es auch, regelmäßig öffentliche Sprechstunden abzuhalten, sowie vor der Bevölkerung Rechenschaft über die Tätigkeit der Volksvertretungen und über ihre eigene Arbeit abzulegen. Wenn hier die Wähler ihre Abgeordneten kontrollieren und von ihnen Berichte über die Ergebnisse der Plenartagungen verlangen, wird es sich schnell herausstellen, ob die Abgeordneten ihrer Verantwortung voll gerecht werden oder was sie daran hindert.

Die Rechenschaftslegungen und Sprechstunden der Abgeordneten werden aber nur dann vor .einem großen Kreis von Bürgern und mit einem vollen Erfolg stattfinden, wenn die Ausschüsse der Nationalen Front sich für die Unterstützung der Abgeordneten verantwortlich fühlen. Aussprachen, Einwohnerversammlungen, Ausschußwahlen der Nationalen Front dürften jetzt gar nicht denkbar sein ohne Abgeordnete und ohne eine breite Diskussion über die Demokratie. Das ist jedoch noch nicht überall zur Selbstverständlichkeit geworden, und viele Ausschüsse behandeln getrennt, was in Wirklichkeit unlösbar verbunden ist: die Fragen unseres nationalen Kampfes und die Demokratie in unserer Republik, das Nationale Aufbauwerk und die Aufgaben unserer Staatsmacht.

Zwischen den Plenartagungen sind die ständigen Kommissionen die hauptsächliche Organisationsform der Abgeordnetentätigkeit. Sie sind Hilfsorgane der Volksvertretung und das wichtigste Mittel, die Werktätigen unmittelbar an der Leitung des Staates, zum Beispiel in den Aktivs, zu beteiligen. Die ständigen Kommissionen kontrollieren, ob und wie der Staatsapparat die Gesetze und Beschlüsse durchführt, sie wirken bei der Vorbereitung der Beschlüsse der Volksvertretung mit und unterbreiten ihr und dem Rat Vorschläge, die es ermöglichen sollen, die staatlichen Aufgaben besser zu lösen. Die Volksvertretung selbst überträgt den ständigen Kommissionen ihre Aufgaben, und die Abgeordneten, die der Kommission angehören, sind verpflichtet, sie gewissenhaft zu erfüllen.

Viele ständige Kommissionen leisten eine sehr gute Arbeit. Das ist im allgemeinen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, der Landwirtschaft, der Volksbildung und anderen festzustellen. Aber es gibt noch eine Reihe ständiger Kommissionen, die ihre Aufgaben vernachlässigen. Dabei sind die Jugendfragen und das Gebiet der Volkspolizei und Justiz besonders zu nennen. Diese Mängel sind den Volksvertretungen seit Jahren bekannt, aber oftmals werden sie gleichgültig hingenommen, und es ist noch nicht gelungen, wirksame Maßnahmen dagegen zu treffen. Bei der Diskussion über die neuen Gesetze sollte besonders in den Bezirks- und Kreistagen auch diese Fräse beraten werden.

Wenn ein Abgeordneter in standigem Kontakt mit der Bevölkerung steht, wenn er ihre Forderungen durchsetzen will, eo muß er in jedem Fall von seinen Rechten Gebrauch machen. IManche Volksvertreter sind sich noch nicht im klaren darüber, wie das geschieht. Auch hierbei wird die Diskussion mit der Bevölkerung fruchtbar wirken. Das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorschläge zu machen, nehmen die meisten Abgeordneten wahr, aber nicht immer dringen sie entschieden genug darauf, daß ihre Hinweise beachtet werden. Noch nicht genügend wird die Möglichkeit genutzt, während der Tagung der Volksvertretung an die Mitglieder des Rates und an die Leiter der Fachorgane Anfragen zu richten. Geschieht das aber, so ist es nicht selten, daß die Verwaltungsfunktionäre diese Anfragen mit leeren Worten oder überhaupt nicht beantworten.

Unsere Volksvertretungen müssen mit allem Nachdruck dafür sorgen, daß eine konkrete Antwort mit entsprechenden Schlußfolgerungen noch unmittelbar während der Sitzung oder spätestens sechs Tage danach erfolgt. Vielfältig sind die Möglichkeiten, die unseren Abgeordneten zur Verfügung 6tehen, wenn sie mit beratender Stimme an den Sitzungen des Rates oder der unteren Volksvertretungen teilnehmen. Eine Tätigkeit solcher Art wird auch dazu beitragen, ihnen die notwendige Autorität zu schaffen, sowohl bei den Mitarbeitern des Staatsapparates als auch bei der Bevölkerung. Das Vertrauen, das die Bürger ihren gewählten Vertretern entgegenbringen, wird dadurch vertieft, ihre eigene Initiative und das Interesse an der Mitarbeit geweckt. Das wiederum stärkt unsere Volksvertretungen, ist diie unerläßliche Grundlage unserer Demokratie, die aus dem Volke kommt, in der das ganze Volk mitarbeitet, mitbestimmt und mitkontrolliert.

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