In dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht ist festgelegt, daß die Entwicklung und Festigung des staatlichen und genossenschaftlichen Handels zu dem besonderen Aufgabengebiet der örtliche...
Artikellänge: rund 752 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login