Berlin (ADN). Mit Wirkung vom 13. August 1990 ist zur Zulassung eines Kraftfahrzeugs eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung. Das teilt die Presseabteilung der Verkehrspolizei am...
Artikellänge: rund 35 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login