Der Minister der Finanzen, Willy Rumpf, überreicht dem Hohen Haus sodann die Staatshaushaltsrechnung für das Jahr 1957 und begründet das Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1959. Der Staatshaushaltspl...
Artikellänge: rund 369 Wörter
Als AbonnentIn (Print, Online und Kombi) unserer Zeitung können Sie das nd-Archiv als digitales Zusatzangebot nutzen, der Aufpreis zu Ihrem Abo beträgt jeweils nur 5 €.
Login